Einstieg in den Job

Berufsbetreuer werden

Sie haben sich entschieden, Berufsbetreuer zu werden. Ob Sie diese Aufgabe nun hauptberuflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich ausüben möchten: Sie können sicher sein, etwas Sinnvolles für die Gemeinschaft zu tun.

Berufsbetreuer übernehmen viele organisatorische Aufgaben: Anträge für Behörden stellen,  Absprachen mit Angehörigen und Ärzten treffen oder auch Vermögens- und Haushaltskonten führen. Was viele nicht wissen: Berufsbetreuer/innen  entmündigen die betreuten Personen nicht, sondern handeln mit ihr im Einvernehmen.

Hier erhalten Sie erste Tipps rund um Ihren Einstieg als Berufsbetreuer/in.  

Die erste Anlaufstelle ist die zuständige Betreuungsbehörde/-stelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Dort erhalten Sie Informationen zur Bewerbung, aber auch zu Informationsveranstaltungen, Tagungen und Vorträgen. Später teilt Ihnen dann das zuständige Amtsgericht die Betreuungsfälle zu.

Wichtig ist, dass Sie sich zunächst vorab über die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens erkundigen. Je nach Bundesland kann der Bedarf bereits gesättigt sein. Auch ist eine persönliche Reflexion sinnvoll. Neben den benötigten finanziellen Mitteln, zum Beispiel für ein Auto und den Kauf von geeigneter Betreuungssoftware, sind Ihre schon vorhandenen Erfahrungen für eine selbstständige und erfolgreiche Arbeit besonders wichtig. Machen Sie sich auch bewusst, dass Sie als Berufsbetreuer/in bestimmten Risiken ausgesetzt sind. Welche das genau sind erfahren Sie hier: Risiken absichern

Machen Sie sich folgende 7 Punkte klar:

1

Ein eigenes Büro ist definitiv sinnvoll, schließlich ist Ihre Tätigkeit auf Dauer angelegt.  Es kann natürlich auch ein Raum in Ihrer Wohnung sein. Fakt ist: Sie sind für Ihre Klienten über einen langen Zeitraum verantwortlich und erledigen viele organisatorische Aufgaben. Da können einige Unterlagen zusammenkommen, die gelagert werden müssen.

2

Erfahrungen aus den folgenden Berufsfeldern sind für eine Aufnahme als Berufsbetreuer/in sinnvoll: Altenpfleger, Arzt, Beamter, Bankkauffrau, Erzieher, Jurist, Pädagoge, Psychologie und ähnliche Berufsfelder.

Die Betreuung teilt sich in spezifische Aufgabenfelder wie Gesundheits- und Vermögenssorge auf. Auch wenn Sie vorher in einem anderen Beruf gearbeitet haben – die aktuelle Rechtslage müssen Sie im Blick behalten. Je breiter Ihr Fachwissen, desto effektiver das Arbeiten.

3

Machen Sie sich klar, wie viel Zeit Sie in die Arbeit stecken möchten. Mit weniger Fällen ist Teilzeitarbeit möglich. Aber stellen Sie sich darauf ein, auch am Abend und am Wochenende für Ihre Klienten zur Verfügung zu stehen.

4

Die schon vorhandene Lebenserfahrung ist ein wichtiger Punkt, um zugelassen zu werden. Sie sollten auch die Grenzen des eigenen Handelns kennen und akzeptieren. Zuverlässigkeit und Kritikfähigkeit sind ebenfalls wichtige Voraussetzungen.

5

Sind Sie belastbar und emotional stabil? Als Berufsbetreuer/in müssen Sie Probleme Ihrer Betreuten sachlich behandeln und Lösungen erarbeiten können. Dabei ist die eigene emotionale Stabilität ein wichtiger Punkt, den Sie nicht unterschätzen sollten.

6

Empathievermögen und Geduld sind zwei grundlegende Eigenschaften in diesem Beruf. Auch wenn sich Ihr Klient/ihre Klientin nicht an Absprachen hält, müssen Sie einen kühlen Kopf bewahren.

7

Tipp: Suchen Sie aktiv über Veranstaltungen oder Onlineforen Kontakt zu aktiven Berufsbetreuern. Dadurch können Sie wertvolle Erfahrungsberichte aus erster Hand bekommen.

Die Vergütung: Es gibt drei festgelegte Stundensätze, die je nach Abschluss und sonstigen Qualifizierungen des Bewerbers/der Bewerberin festgelegt werden. Auch die Klassifizierung der Betreuungsfälle spielt bei der Bezahlung eine Rolle. Die erste Stufe ist der Mindeststundensatz von 27,00 Euro/brutto. Bei einer abgeschlossenen Lehre und besonderen Kenntnissen, die sich für den Beruf Berufsbetreuer/in eignen, wird die zweite Besoldungsstufe mit 33,50 Euro/brutto berechnet. Die höchste Vergütung mit 44,00 Euro/brutto erreichen Sie mit einem Hochschulabschluss und besonderen Qualifikationen.

Beim Amtsgericht sollten Sie deutlich machen, wenn Sie als beruflicher Betreuer/in arbeiten möchten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, nach der ehrenamtlichen Pauschale bezahlt zu werden. Wird die Arbeit als Berufsbetreuer/in nur als Nebenjob ausgeführt, hat dies auch Auswirkungen auf die Lohnsteuerklasse.

Gut zu wissen: Das Betreuungsrecht bietet die Grundlage für die Ausübung. Es löste 1992 das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht ab. Das neue Gesetz soll Ihren Klienten ein möglichst selbstständiges Leben ermöglichen. Sie sind dafür die nötige Unterstützung und deshalb nicht wegzudenken.

„Kümmern Sie sich um Ihre Betreuungen, wir kümmern uns um den Rest.“ – frei nach diesem Motto bietet die prosozial GmbH ein ganzheitliches IT- und Serviceangebot für den Betreuungsbereich an; butler 21 Services.

Dabei handelt es sich um weit mehr als eine Standardsoftware. Butler steht für Service, angefangen mit der umfassenden Erstberatung und individuellen Einrichtung aller Arbeitsgeräte über die professionelle Datensicherung bis hin zum freundlich-kompetenten Support.

Risiken für Berufsbetreuer

Sie möchten als Berufsbetreuer alles richtig machen. Aber Fehler passieren und sie können oft folgenschwer sein. Schon eine übersehene Klausel in einem Vertrag oder eine vorschnelle Entscheidung ohne richterliche Genehmigung, kann Sie in eine schwierige Situation bringen. Deshalb sind Berufsbetreuer verpflichtet eine Versicherung abzuschließen, die diese Risiken abdeckt: Die Haftpflichtversicherung für Berufsbetreuer/innen. Diese Berufshaftpflicht- und Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung ist speziell für die Betreuungsarbeit ausgelegt.

Vor einem ärztlichen Eingriff mit hohem Risiko wurde keine gerichtliche Genehmigung eingeholt. Ihr Klient erleidet daraufhin einen gesundheitlichen Schaden. Möglicherweise können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Sie haben keine gerichtliche Genehmigung für eine Wohnungskündigung eingeholt. Ihr Klient/Ihre Klientin soll in ein Pflegeheim verlegt werden. Nun gibt es Ärger, da Sie auf eigene Faust gehandelt haben.

 

Das Vermögen Ihres Klienten haben Sie ungünstig angelegt. Nun ist ein finanzieller Schaden entstanden, für den Sie haften.

 

Sie übersehen es, den Antrag auf Arbeitslosengeld II, Pflegegeld oder andere Leistungen fristgerecht zu stellen, obwohl die Voraussetzungen bei Ihrem Klienten/Ihrer Klientin gegeben sind. Für den Ausfall der Leistungen haften Sie.

 

Es werden gemietete, geliehene oder fremde Sachen durch Sie beschädigt, vernichtet oder verloren. Für deren Ersatz müssen Sie nun aufkommen. Das kann bei wertvollen Kleidungsstücken, Schmuck und Möbeln oder bei medizinischen Gegenständen teuer werden.

Nicht alle Haftpflichtversicherungen sind gleich. Es lohnt sich, bei Preis und Leistung genau hinzuschauen. Erfahren Sie mehr.