Datenschutz

Datenschutz im Büro – was sollten Berufsbetreuer befolgen?

Das Thema Datenschutz ist aktueller denn je, wenn es um die Verwendung von personenbezogener Daten Ihrer Klienten geht. Diese sind zum Beispiel: Name, Geburtsdatum, Kontodaten und Angaben zur Gesundheit. Da Sie vom Betreuungsgericht bestellt sind, dürfen Sie diese Daten im Rahmen Ihrer Arbeit erheben, speichern und nutzen. Das Ziel: eine optimale Betreuungsarbeit ermöglichen.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie regelt einen einheitlichen Datenschutz innerhalb der Europäischen Union und gibt Antworten auf Fragen rund um Datenverarbeitung, Speicherung und Transparenz der erhobenen Daten. Das Ziel: eine Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen innerhalb der EU und Verbraucherinteressen schaffen. Berufsbetreuer sollten sich spätestens jetzt über die neuen Regelungen und mögliche Folgen für ihre Arbeit informieren.

Wir übernehmen keine Haftung für die hier veröffentlichten Angaben. Detaillierte Informationen und eine Checkliste was die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Zukunft von Unternehmen und Privatpersonen verlangt, können Sie unter folgenden Links nachlesen.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/04/faqs-datenschutz-grundverordnung.html

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/datenschutzgrundverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=16

https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/DSGVO_Kurzpapiere1-3.html

Risiken für Berufsbetreuer

Sie möchten als Berufsbetreuer alles richtig machen. Aber Fehler passieren und sie können oft folgenschwer sein. Schon eine übersehene Klausel in einem Vertrag oder eine vorschnelle Entscheidung ohne richterliche Genehmigung, kann Sie in eine schwierige Situation bringen. Deshalb sind Berufsbetreuer verpflichtet eine Versicherung abzuschließen, die diese Risiken abdeckt: Die Haftpflichtversicherung für Berufsbetreuer/innen. Diese Berufshaftpflicht- und Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung ist speziell für die Betreuungsarbeit ausgelegt.

Vor einem ärztlichen Eingriff mit hohem Risiko wurde keine gerichtliche Genehmigung eingeholt. Ihr Klient erleidet daraufhin einen gesundheitlichen Schaden. Möglicherweise können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Sie haben keine gerichtliche Genehmigung für eine Wohnungskündigung eingeholt. Ihr Klient/Ihre Klientin soll in ein Pflegeheim verlegt werden. Nun gibt es Ärger, da Sie auf eigene Faust gehandelt haben.

 

Das Vermögen Ihres Klienten haben Sie ungünstig angelegt. Nun ist ein finanzieller Schaden entstanden, für den Sie haften.

 

Sie übersehen es, den Antrag auf Arbeitslosengeld II, Pflegegeld oder andere Leistungen fristgerecht zu stellen, obwohl die Voraussetzungen bei Ihrem Klienten/Ihrer Klientin gegeben sind. Für den Ausfall der Leistungen haften Sie.

 

Es werden gemietete, geliehene oder fremde Sachen durch Sie beschädigt, vernichtet oder verloren. Für deren Ersatz müssen Sie nun aufkommen. Das kann bei wertvollen Kleidungsstücken, Schmuck und Möbeln oder bei medizinischen Gegenständen teuer werden.

Nicht alle Haftpflichtversicherungen sind gleich. Es lohnt sich, bei Preis und Leistung genau hinzuschauen. Erfahren Sie mehr.